Vertretung in Scheidungsverfahren, Unterhaltsrecht, insbesondere Kindes- und Ehegattenunterhalt, Beratung über juristische Folgen einer bevorstehenden Trennung, Hausratsteilung und Wohnungszuweisung, zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Formulierung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Das bei Trennung und Ehescheidung von mir praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage einen auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit der Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln.
Ein weiteres Spezialgebiet meiner juristischen Tätigkeit ist das Erbrecht. Ich berate Sie gern bei erbrechtlichen Fragen, Umsetzungen und auch Streitigkeiten. Nahezu jedermann kommt einmal in seinem Leben mit erbrechtlichen Fragen in Berührung, sei es als Erblasser oder Erbnehmer. Daraus resultieren unterschiedlichste Teilgebiete und Fragestellungen. Wie kann man als Erblasser seine Erbfolge gestalten? Wie wickelt man als Erbe die Nachlassbestimmungen ab? Was kann man als Pflichtteilsberechtigter tun, um den gesetzlichen Pflichtteil im Erbfall durchzusetzen? Was tun, wenn kein Testament vorliegt?
Viele Komplikationen und Streitigkeiten kann man seinen Hinterbliebenen und Erben ersparen, wenn man vorher notwendige Regelungen trifft und seine Wünsche und Vorstellungen klar zu Lebzeiten formuliert. Ich helfe Ihnen gern beim Aufsetzen und Ausarbeiten eines Testaments oder Erbvertrages und bespreche mit Ihnen Ihre individuellen Konstellationen. In meiner Rechtsberatung regeln wir gemeinsam den Nachlass und entscheiden, welches Modell für Ihre familiäre Situation das beste ist und Ihren Bedürfnissen entspricht. Ist ein Berliner Testament sinnvoll? Wie regele ich den Nachlass in meiner nichtehelichen Lebensgemeinschaft? Kann ich jemanden enterben?
Hilfreich für eine Erbregelung ist außerdem die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses. Auch dies wird Ihnen dabei helfen, getreu Ihren Wünschen den Nachlass verwalten zu lassen und das Klagerisiko zu minimieren. Die Erfahrungen zeigen, dass sich ein Erbnehmer durch unvollständige oder formfalsche erbrechtliche Regelungen schnell einer Klage ausgesetzt sieht. Das muss nicht sein. Ein Termin für eine Rechtsberatung in meiner Kanzlei kann Ihnen dabei helfen, alles in die richtigen Bahnen zu lenken. Somit handeln Sie auch im Namen Ihrer Hinterbliebenen und helfen dabei, den familiären Frieden zu bewahren.
Ist bereits ein Erbfall eingetreten und haben sich familiäre Auseinandersetzungen entwickelt, ist es meistens unerlässlich, auf Erbrecht spezialisierte juristische Personen einzuschalten. Auch bei dieser Problematik stehe ich Ihnen gern zur Seite. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um Erbenfeststellungsklagen, Auseinandersetzungsklagen, Erbscheinverfahren oder Auskunftsklagen. Pflichtteilsberechtigungen oder Zusatzansprüche müssen dann eingeholt und berechnet werden.
Ich berate und vertrete Sie gern.
Für die allermeisten Menschen ist das Thema "Sterben" oder "Tod" unangenehm und somit wird es weitestgehend verdrängt. Fast jeder wünscht sich ein leidensfreies Sterben in ferner Zukunft.
Aber der Tod ist eine sichere Größe in unserem Leben und sehr unterschiedlich holt uns diese schmerzhafte Sicherheit ein. Um so wichtiger ist es, sich diesem Thema im Vorfeld zu stellen. Ob jung oder alt – für den Fall der Fälle wäre es den meisten Menschen sehr wichtig, dass in Ihrem Sinne gehandelt und entschieden wird. Das kann man mit einer sogenannten Patientenverfügung schon lange im Vorfeld abklären. Es birgt die Möglichkeiten, darüber lange intensive Gespräche mit Freunden, Verwandten, Ärzten und Fachanwälten zu führen. Denn es ist bei dieser Thematik um so wichtiger, dass genau in Ihrem Sinne gehandelt wird. Auch die Menschen, die Ihnen nahe stehen, können sich dann in diesem Moment Ihrer Wünsche und Vorstellungen sicher sein. Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Gern kläre ich Sie über rechtliche Möglichkeiten, wichtige Formulierungen und Konsequenzen auf und gestalte mit Ihnen eine formal gesicherte Patientenverfügung. Wir nehmen uns die Zeit, die Sie für diesen wichtigen Schritt in Ihrem Leben brauchen, um alle Fragen dazu weit im Vorfeld abzuklären.
Ein weiterer Schritt für die Vorsorge im Alter oder für einen Unglücksfall ist die Vorsorgevollmacht. In ihr können Sie entscheiden, welcher Mensch, sofern Sie nicht mehr dazu in der Lage wären, dies zu tun, Ihre Interessen vertritt und in Ihrem Sinne wichtige Entscheidungen für Sie trifft. Dies ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und keinesfalls einfach für die Person, die in einem solchen Fall für Sie da ist. Auch bei dieser Vollmacht steht die vorherige qualifizierte und seriöse Beratung an vorderster Stelle. Ein Termin in meiner Kanzlei kann Ihnen helfen, diese Eventualitäten klar und rechtssicher zu definieren und lässt Sie ruhiger ein glückliches Leben in dem Wissen führen, dass nur Sie allein über Ihr Leben, aber auch Ihren Tod entscheiden können.
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